Firma insolvent! Was tun?
Steht das Wort „Insolvenz“ im Raum, wirft das für die Mitarbeiter viele Fragen auf: Was bedeutet eine Insolvenz des Unternehmens für meine Arbeit und mein Gehalt? Wir erklären Ihnen, welche Rechte Sie bei einer Firmenpleite haben, und was zu tun ist, wenn Ihre Firma insolvent ist.
Eine Insolvenz bedeutet, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und offene Rechnungen, Löhne oder Gehälter nicht mehr begleichen kann. Eine schwierige und unangenehme Situation, für alle Beteiligten. Sie ist aber weder ausweglos noch sind Sie als Arbeitnehmer ohne Rechte. Alles, was Sie wissen müssen, wenn Ihre Firma insolvent ist, und wie Sie sich im Pleitefall richtig verhalten, erfahren Sie im Folgenden.
Was muss ich tun, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?
Zuerst einmal sollten Sie Ruhe bewahren. Wenn die Nachricht eintrifft, dass die Firma bzw. das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, insolvent ist, heißt das nämlich nicht, dass Sie keinen Job mehr haben. Kommt es zu einem Insolvenzverfahren, bedeutet das nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses. Dieses bleibt trotz der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens vorerst aufrecht. Ob Sie den Arbeitsplatz auch in Zukunft noch haben werden, ist allerdings nicht sicher. Manche Firmen laufen weiter, andere müssen schließen.
Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Falle einer Insolvenz! Nehmen Sie die kostenlose Beratung der Arbeiterkammer bzw. des Insolvenzschutzverbandes für Arbeitnehmer:innen (ISA) in Anspruch. Der ISA berechnet, was Ihnen zusteht und macht die Forderungen geltend. Übrigens müssen Sie auch von der Firmenleitung Informationen zur Insolvenz erhalten: Wie geht es mit der Firma weiter? Was bedeutet die Pleite für die Beschäftigten?
Gehen Sie Ihrer Arbeit wie gehabt nach, sofern Sie keine anderweitigen Anweisungen erhalten. Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten, Überstunden und eventuell ausstehende Gehälter genau. Unterschreiben Sie keinesfalls irgendwelche Dokumente, die Ihnen der Arbeitgeber oder Vorgesetzte vorlegt. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Betriebsrat!
Firma insolvent! Was passiert mit Gehalt, Urlaub und Überstunden?
Wurde das Insolvenzverfahren läuft, müssen Sie das Entgelt, das sie nicht mehr erhalten haben, bei Gericht anmelden und beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF Service GmbH) beantragen. Sie erhalten dann die offenen Forderungen, auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, als Insolvenz-Entgelt ausbezahlt.
Soll ich kündigen, wenn ich kein Geld mehr bekomme?
In einem insolventen Unternehmen können Arbeitsverhältnisse wie auch zuvor durch Kündigung, Entlassung, Austritt oder einvernehmliche Auflösung aufgelöst werden. Zusätzlich gibt es bei einer Insolvenz des Unternehmens eine begünstigte Auflösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Erhalten Arbeitnehmer während des laufenden Insolvenzverfahrens kein Entgelt mehr oder erhalten sie weniger, so haben sie das Recht, vorzeitig aus dem Unternehmen auszutreten. Das Arbeitsverhältnis endet in diesem Fall mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und -terminen. Floss bereits kein Geld mehr, bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, haben Arbeitnehmer kein Recht, vorzeitig zu kündigen.
Kündigen Sie vorzeitig oder werden Sie vorzeitig von Ihrem Arbeitgeber oder dem Insolvenzverwalter gekündigt (Kündigungsfristen müssen in diesem Fall eingehalten werden!), steht Ihnen eine Kündigungsentschädigung zu. Diese ist abhängig vom Vermögensschaden, der aufgrund der vorzeitigen Kündigung entstanden ist, und muss im Insolvenzverfahren angemeldet werden.
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