Home Office steuerlich absetzen: So holen Sie Ihr Geld zurück
Die Arbeit von zu Hause ist längst keine Ausnahme mehr. Damit Arbeitnehmer die zusätzlichen Kosten für das Home Office nicht alleine tragen müssen, gibt es seit 2021 attraktive steuerliche Regelungen in Österreich. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Tage im Home Office steuerlich absetzen können.
Laut Telearbeitsgesetz kann Ihnen für jeden Tag, den Sie im Home Office arbeiten, der Arbeitgeber bis zu 3 Euro steuerfrei erstatten. Diese Regelung gilt für maximal 100 Tage im Jahr. Heißt: Sie bekommen bis zu 300 Euro im Jahr steuerfrei. Falls Ihr Arbeitgeber einen geringeren Betrag oder gar keine Pauschale zahlt, haben Sie die Möglichkeit, die Differenz zum Maximalbetrag von 3 Euro pro Tag in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) als Werbungskosten geltend zu machen. Was Sie sonst noch beachten müssen, wenn Sie Ihre Arbeit im Home Office steuerlich absetzen möchten, erfahren Sie hier.
Home Office-Vereinbarung: Das müssen Sie beachten
Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, benötigen Sie eine formelle Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Home Office-Tätigkeit. Die Anzahl der Home Office-Tage muss vom Arbeitgeber am Lohnzettel vermerkt werden. Grundlage dafür ist entweder eine individuelle Absprache oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Auch kollektivvertragliche Regelungen oder eine direkte Dienstanweisung, wie sie während der Corona-Pandemie häufig ausgesprochen wurde, erfüllen diese Voraussetzung. Das Herzstück der steuerlichen Home Office-Regelung ist das Home Office-Pauschale.
Ergonomische Arbeitsausstattung von der Steuer absetzen
Zusätzlich zur Home Office-Pauschale können Sie auch Kosten für ergonomisches Mobiliar absetzen:
- Maximal 300 Euro für ergonomische Möbel (z.B. Schreibtisch, Bürostuhl)
- Voraussetzung: Mindestens 26 Home Office-Tage im Jahr
- Auch rückwirkend möglich: 150 Euro für 2020 plus 150 Euro für 2021
- Bei höheren Beträgen ist eine Abschreibung über mehrere Jahre möglich
Wenn Sie also mindestens 26 Tage im Jahr von zu Hause arbeiten, können Sie die Anschaffungskosten für ergonomische Büromöbel steuerlich geltend machen. Der Gesetzgeber erlaubt hier einen jährlichen Höchstbetrag von 300 Euro. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für einen ergonomischen Schreibtisch, einen rückengerechten Bürostuhl oder eine optimale Arbeitsplatzbeleuchtung. Wichtig: Bewahren Sie die jeweiligen Rechnungen gut auf.
Arbeitsmittel wie PC, Drucker & Co. fürs Home Office steuerlich absetzen
Die Kosten für digitale Arbeitsmittel, die Sie beruflich nutzen, können Sie grundsätzlich von der Steuer absetzen. Bei Anschaffungskosten unter 800 Euro ist eine Sofortabschreibung im Kaufjahr möglich. Liegen die Kosten darüber, müssen diese über die übliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Bei einer privaten Mitnutzung der Geräte wird üblicherweise ein beruflicher Nutzungsanteil von 60 Prozent anerkannt. Beachten Sie dabei, dass das erhaltene Telearbeitspauschale mit den Kosten für digitale Arbeitsmittel gegengerechnet werden muss.
So maximieren Sie Ihre Steuervorteile
- Dokumentieren Sie Ihre Home Office-Tage sorgfältig
- Bewahren Sie Rechnungen für ergonomische Möbel auf
- Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber die korrekte Erfassung der Home Office-Tage
- Reichen Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung rechtzeitig ein
Um die steuerlichen Vorteile ausschöpfen zu können, müssen Sie Ihre Tage im Home Office sorgfältig dokumentieren. Sammeln Sie auch alle relevanten Belege über den Kauf von Büroausstattung und Co. Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Arbeitgeber das Telearbeitspauschale in der maximal möglichen Höhe ausschöpft. Achten Sie bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung darauf, sämtliche zustehenden Werbungskosten geltend zu machen. So können Sie sich einen beträchtlichen Teil Ihrer Home Office-Kosten vom Finanzamt zurückholen.
Foto: shunevich/ stock.adobe.com