Junge Frau mit Schal um den Hals hält sich Hand an die Stirn und blickt auf Fieberbesser. offensichtlich ist die krank.

Spazieren, Einkaufen, Sport: Was ist im Krankenstand erlaubt?

Wer krank ist, muss im Bett bleiben. Oder? Was den Krankenstand in Österreich angeht, gibt es viele Missverständnisse und Unsicherheiten. Darf man zum Einkaufen gehen? Ist ein Spaziergang im Park oder sogar sportliche Betätigung erlaubt? Lesen Sie weiter und erfahren Sie alles über die Dos and Don’ts im Krankenstand. Damit Sie genau wissen, welche Aktivitäten Sie ausüben können, ohne Ihre Genesung oder Ihren Arbeitsplatz zu gefährden.

Wenn Sie im Krankenstand sind, stehen Ihre Gesundheit und Erholung an erster Stelle. Das Gesetz und die gängige Praxis in Österreich legen fest, dass alle Handlungen, die diesen Erholungsprozess gefährden oder verzögern könnten, zu vermeiden sind. Doch nicht jede Aktivität außerhalb Ihres Zuhauses ist tabu oder zieht zwangsläufig arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich. Die Grenzen dessen, was erlaubt ist und was nicht, hängen stark von der Art Ihrer Erkrankung und den ärztlichen Anweisungen ab.

Darf ich im Krankenstand einkaufen gehen?

Grundsätzlich gilt, dass leichte Spaziergänge oder das Besorgen notwendiger Lebensmittel im Regelfall nicht gegen die Auflagen des Krankenstandes verstoßen. Vorausgesetzt, diese Tätigkeiten schaden Ihrer Genesung nicht. Es ist wohl jedem klar, dass man auch während des Krankenstands essen muss und gegebenenfalls auch andere grundlegende Bedarfsartikel benötigt. Wichtig ist hierbei jedoch der Maßstab der Vernunft. Ein kurzer Gang zum nächsten Supermarkt mag akzeptabel sein, eine ausgedehnte Shoppingtour durch die Innenstadt jedoch ganz sicher nicht.

Sind Spaziergänge und Sport im Krankenstand erlaubt?

Generell wird von Ärzten und Gesundheitsexperten bei vielen Erkrankungen empfohlen, frische Luft zu schnappen und sich leicht zu bewegen, um den Genesungsprozess zu unterstützen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Art Ihrer Erkrankung dies zulässt und der behandelnde Arzt keinerlei Einwände hat. Intensive sportliche Betätigung hingegen wird in den meisten Fällen nicht angeraten, da sie den Körper belastet und die Heilung verzögern kann. Auch hier ist der individuelle Gesundheitszustand und der Rat Ihres Arztes entscheidend. In manchen Fällen kann sportliche Aktivität sogar im Rahmen einer Therapie empfohlen sein. Sprechen Sie sich in diesem Fall auf jeden Fall zuvor mit ihrem Arzt ab.

Welche Aktivitäten sind im Krankenstand verboten?

Einige Aktivitäten sollten im Krankenstand strikt vermieden werden, da sie nicht nur Ihre Genesung gefährden, sondern auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen können. Dazu gehört die Aufnahme einer anderen Erwerbstätigkeit oder Aktivitäten, die eindeutig Ihren Genesungsprozess konterkarieren. Das bedeutet: Feiern und Partys, Konsum von Alkohol, Konzertbesuche oder Extremsport sind tabu. Des Weiteren sollte von Reisen, insbesondere Urlaubsreisen, Abstand genommen werden, es sei denn, sie sind medizinisch begründet und vom Arzt empfohlen.

Was soll ich tun, wenn der Arbeitgeber sich beschwert?

Ihr Arbeitgeber hat Sie bei einer Aktivität trotz Krankenstand gesehen und verlangt nun eine Erklärung? Wichtig ist, dass Sie im Zweifelsfall stets Umsicht walten lassen und im Dialog mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Arzt stehen. Transparenz kann Missverständnisse vermeiden helfen und zeigt, dass Sie Ihre Pflichten als Arbeitnehmer ernst nehmen, auch wenn Sie krankgeschrieben sind. Bedenken Sie immer, dass der Krankenstand eine Zeit der Erholung ist und Ihre Gesundheit die oberste Priorität hat.

Kann ich wegen Aktivitäten im Krankenstand gefeuert werden?

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befürchten, dass, wenn sie im Krankenstand scheinbar harmlose Aktivitäten wie Spazierengehen ausführen, dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben könnte. Insbesondere haben viele Angst, deshalb ihren Job gar zu verlieren. Diese Angst ist nicht ganz unbegründet: Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine Kündigung oder Entlassung aussprechen, wenn er überzeugende Beweise dafür hat, dass ein Arbeitnehmer sich während des Krankenstandes verhaltenswidrig verhält – also in einer Weise, die seiner Genesung entgegensteht oder diese verzögert. Allerdings ist dies in der Praxis komplex und hängt stark von den individuellen Umständen ab. Wird eine Aktivität im Rahmen der ärztlichen Empfehlungen durchgeführt und trägt diese zur Genesung bei, gibt es aber keine Grundlage für eine Kündigung geben.

Foto: auremar / stock.adobe.com

Ähnliche Beiträge