Frau in blauem Hemd arbeitet bei einem geringfügigen Job in einem Lagerhaus und scannt Pakete.

Geringfügig arbeiten in Österreich

Geringfügige Jobs sind für viele Menschen ein einfacher Einstieg in die Arbeitswelt oder eine flexible Möglichkeit, etwas dazu zu verdienen. Doch welche Regeln gelten 2026 in Österreich? Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema geringfügig arbeiten– verständlich und kompakt erklärt.

Geringfügige Beschäftigung ist in Österreich eine beliebte Arbeitsform – vor allem für Studierende, Wiedereinsteiger oder Personen, die sich etwas dazuverdienen möchten. Dabei gelten jedoch klare gesetzliche Rahmenbedingungen, etwa bei Einkommen, Sozialversicherung und Arbeitsrechten. Wer geringfügig arbeitet, sollte diese genau kennen, um Nachteile zu vermeiden und die eigenen Ansprüche richtig nutzen zu können.

Was bedeutet geringfügig arbeiten?

Von einer geringfügigen Beschäftigung spricht man, wenn das monatliche Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Im Jahr 2026 liegt diese sogenannte Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro pro Monat. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden dabei nicht eingerechnet.

Welche Rechte haben geringfügig Beschäftigte?

Auch wenn es sich um eine „kleine“ Beschäftigung handelt, haben Arbeitnehmer nahezu die gleichen Rechte wie Teilzeit- oder Vollzeitkräfte. Dazu gehören unter anderem:

  • Anspruch auf Urlaub
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Pflegefreistellung
  • Abfertigung
  • Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag
  • Einhaltung von Kündigungsfristen

Ich arbeite geringfügig: Welche Arbeitszeiten gelten?

Die Arbeitszeit wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart und kann nicht einseitig geändert werden. Es empfiehlt sich, diese Vereinbarung schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Auch bei Feiertagen besteht Anspruch auf Bezahlung, wenn an diesem Tag normalerweise gearbeitet worden wäre.

Geringfügig arbeiten: Wie schaut es mit der Versicherung aus?

Unfallversicherung: Geringfügig Beschäftigte sind automatisch unfallversichert – die Beiträge übernimmt der Arbeitgeber.

Kranken- und Pensionsversicherung: Eine automatische Kranken- und Pensionsversicherung besteht nicht. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig selbst zu versichern (2026: 83,49 Euro monatlich). Dadurch entstehen Ansprüche auf Leistungen wie Krankengeld. Wichtig: Sobald die monatliche Einkommensgrenze überschritten wird – auch durch mehrere Jobs zusammen – tritt eine Pflichtversicherung ein.

Arbeitslosenversicherung: Geringfügig Beschäftigte sind grundsätzlich nicht arbeitslosenversichert. Eine Ausnahme besteht, wenn mehrere geringfügige Jobs zusammen über der Einkommensgrenze liegen – dann besteht Versicherungspflicht.

Darf ich als Arbeitslosengeldbezieher dazuverdienen?

  • Seit 1. Januar 2026 gelten strengere Regeln: Ein geringfügiger Zuverdienst neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist in den meisten Fällen nicht mehr erlaubt.
  • Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Gruppen, etwa:
  • Personen, die ihren Nebenjob schon länger parallel ausgeübt haben
  • Langzeitarbeitslose
  • Ältere Personen oder Menschen mit Behinderung
  • Wiedereinsteiger nach längerer Krankheit
  • Teilnehmer an bestimmten Umschulungsmaßnahmen
  • Wer nicht zu diesen Gruppen gehört, darf keinen geringfügigen Job neben dem Leistungsbezug ausüben, ohne diesen zu verlieren.

Für wen lohnt sich ein geringfügiger Job?

Geringfügige Jobs bieten Flexibilität und sind ideal für einen Nebenverdienst oder den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Wichtig ist jedoch, die Einkommensgrenze im Blick zu behalten und sich über Versicherungs- und Zuverdienstregelungen genau zu informieren.

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