Meeting im Büro, Menschen im Rollstuhl sitzen mit nicht behinderten Menschen um einen großen Tisch.

Arbeiten mit Behinderung: Das sagt das Arbeitsrecht

In Österreich gilt die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen. Also auch beim Arbeiten mit Behinderung. Welche konkreten Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten es für behinderte Menschen im Arbeitsleben gibt und welche Verpflichtungen für Unternehmen in dieser Hinsicht gelten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Die Arbeitswelt befindet sich im stetigen Wandel – und mit ihr das Verständnis für Inklusion und Chancengleichheit. Im österreichischen Recht sind wichtige Regelungen und Unterstützungsangebote festgelegt, die Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern bzw. ermöglichen und ihre Rechte im Berufsleben stärken sollen. wir geben Ihnen einen Überblick über die zentralen Aspekte dieses Themas. Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz bildet eine ganz klare rechtliche Grundlage: Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ist in allen Bereichen des Arbeitslebens verboten – von der Einstellung über die Entlohnung bis hin zu Karrieremöglichkeiten. Dieses Verbot soll Chancengleichheit und faire Behandlung sicherstellen.

Wer gilt als „begünstigt behindert“?

Als „begünstigt behindert“ gelten in Österreich Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent. Dieser Status ist mit besonderen Rechten und Unterstützungsleistungen verbunden. Um als begünstigt behindert anerkannt zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU/EWR-Bürgerschaft bzw. gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Drittstaatsangehörige
  • Erwerbsfähigkeit (keine dauernde Pensionsleistung)
  • Kein Schüler- oder Studentenstatus

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige anhand aktueller medizinischer Befunde.

Arbeiten mit Behinderung: Beschäftigungspflicht und Kündigungsschutz

Ein wichtiges Instrument zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist die gesetzliche Einstellungspflicht: Unternehmen mit 25 oder mehr Beschäftigten müssen begünstigt behinderte Personen einstellen. Diese Regelung soll die Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt unterstützen. Ein zentrales Element des Arbeitnehmerschutzes für Menschen mit Behinderungen ist der erweiterte Kündigungsschutz. Arbeitgeber benötigen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Zustimmung des Behindertenausschusses. Dieser Mechanismus soll vor willkürlichen Kündigungen schützen und Diskriminierung verhindern.

Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung für Arbeitnehmer mit Behinderung

Die gesetzlichen Regelungen verpflichten Arbeitgeber, Arbeitsplätze barrierefrei und inklusiv zu gestalten. Dies umfasst sowohl bauliche Maßnahmen wie Rampen und Aufzüge als auch technische Anpassungen wie spezielle Arbeitsgeräte und Software. Ob höhenverstellbare Schreibtische, ergonomische Bürostühle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit eingeschränkter Mobilität oder auch die Anpassung von Computern und Software für Sehbehinderte. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und individuellen Fähigkeiten optimale Voraussetzungen zu ermöglichen.

Finanzielle Förderungen für Unternehmen

Um Unternehmen bei der Schaffung inklusiver Arbeitsplätze zu unterstützen, bietet Österreich verschiedene finanzielle Förderungen an. Diese finanzielle Hilfe soll die Umsetzung notwendiger Anpassungen erleichtern und Anreize für eine inklusive Beschäftigungspolitik schaffen. Diese können umfassen:

  • Zuschüsse für bauliche Adaptierungen
  • Förderung technischer Arbeitshilfen
  • Unterstützung bei behinderungsbedingten Zusatzkosten
  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber

Wo erhält man Beratung und Unterstützung?

Für Menschen mit Behinderungen und interessierte Arbeitgeber stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung. sie können sich an den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) wenden. Im Chancen-Nutzen-Büro bekommen Sie umfassende Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen und Unterstützung bei Konflikten. Die staatliche Anlaufstelle für alle Fragen rund um Voraussetzungen, gesetzliche Regelungen und Förderungen schlechthin ist die Servicestelle des Sozialministeriums. Noch ein wichtiges Beispiel ist das NEBA Betriebsservice, welches Unternehmen kostenlos und österreichweit Antworten und Unterstützung für individuelle Anliegen rund um das Thema Arbeit und Behinderung bietet.

Österreich verfügt über ein umfassendes System zum Schutz und zur Förderung von Arbeiten mit Behinderung. Die Kombination aus gesetzlichen Regelungen, finanziellen Anreizen und Beratungsangeboten soll Barrieren abbauen und eine inklusive Arbeitswelt schaffen. Wichtig ist: es braucht nicht nur die konsequente Anwendung der rechtlichen Vorgaben, sondern auch ein gesellschaftliches Umdenken. Sprich weg vom defizitorientierten Denken, hin zu einer Arbeitswelt, die die Fähigkeiten und Potenziale aller Menschen wertschätzt und nutzt. Nur so kann das Ziel einer wirklich inklusiven Gesellschaft erreicht werden, in der Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können. 

Foto: DisobeyArt / stock.adobe.com

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