Junge blonde Frau mit Brille und weiß-kariertem Hemd sitzt mit ihrem Laptop vor dem Fenster in einem lichtdurchfluteten Café und arbeitet.

Neues Telearbeitsgesetz: Home Office jetzt auch im Café

Home Office außerhalb der eigenen vier Wände? Ob im Café, im Zug oder im Wohnzimmer von Bekannten – das neue Telearbeitsgesetz regelt eine flexible Dienstortgestaltung. Telearbeit ist das neue Home Office. Was das für Arbeitnehmer bedeutet, erfahren Sie hier.

Während der Corona-Pandemie eine Notwendigkeit ist das Home Office für viele Arbeitnehmer in Österreich zu einem wichtigen Bestandteil ihrer Arbeitsplatzgestaltung geworden. Doch nicht nur die eigenen vier Wände sind ein attraktiver Arbeitsplatz. Die Arbeit im Kaffeehaus kann verlockend sein, ebenso wie Zug, Hotel, Coworking-Spaces oder das Haus von Bekannten, Freunden und Verwandten. Damit diese Optionen auch arbeitsrechtlich abgedeckt sind, gibt es seit 1. Jänner das neue Telearbeitsgesetz.

Telearbeit oder Home Office – was ist der Unterschied?

Technisch gesehen ist Home Office die Arbeit im eigenen Zuhause. Telearbeit (von „tele“, aus dem Griechischen für „fern“) steht hingegen für Dienstorte, die außerhalb des Büros liegen. Home Office ist also eine Form von Telearbeit, aber nicht jede Telearbeit muss automatisch Home Office sein. So umfasst der Begriff zum Beispiel auch Arbeit im Kaffeehaus oder im Wohnzimmer des Partners. Auch wenn die Unterschiede gering erscheinen mögen, ist eine Unterscheidung aus arbeitsrechtlicher Sicht sinnvoll, denn da bei der Telearbeit auch Reisewege entstehen können, ist eine entsprechende arbeitsrechtliche Absicherung nötig.

Was ändert das neue Telearbeitsgesetz?

So wie beim Home Office besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Telearbeit. Ob Telearbeit möglich ist, liegt noch immer am Arbeitgeber. Ebenfalls können Arbeitgeber Arbeitnehmer aber auch nicht zu Telearbeit oder Home Office zwingen. Eine solche Vereinbarung muss im gegenseitigen Einverständnis getroffen werden.

Besteht ein Anspruch auf Telearbeit?

Die Versuchung ist groß, die ausgeschriebene Position in einem besonders positiven Licht darzustellen. Doch eine geschönte oder unrealistische Beschreibung rächt sich spätestens am ersten Arbeitstag. Die Folgen können gravierend sein: hohe Fluktuation, unzufriedene Mitarbeiter und ein beschädigtes Arbeitgeberimage. Eine ehrliche und transparente Darstellung der Position, ihrer Herausforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten sind daher unerlässlich. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Erwartungen der Bewerber mit der Realität übereinstimmen und eine langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit möglich ist.

Ist Telearbeit auch im Ausland möglich?

Ja. Grundsätzlich ist Telearbeit auch im Ausland als Workation möglich, jedoch muss dies natürlich immer mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Bei längeren Auslandsaufenthalten müssen Sie sich als Arbeitnehmer allerdings auch um die Krankenversicherung, Steuern und etwaige andere legale Hürden kümmern.

Müssen geltende Home Office-Vereinbarung jetzt geändert werden?

Besteht aktuell noch eine Home Office-Vereinbarung, an der keine der Parteien etwas verändern möchte, bleibt diese bestehen. Besteht ein Anlass darauf, die Home Office-Vereinbarung zu verändern, kann die neue Telearbeitsvereinbarung geschlossen werden. Das ist für all jene empfehlenswert, bei denen das Home Office nicht ausschließlich in den eigenen vier Wänden stattfindet.

Foto: Zoran Zeremski / stock.adobe.com

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