Arbeiten auf Honorarbasis
In Österreich gibt es verschiedene Beschäftigungsformen. In diesem Beitrag widmen wir uns dem Arbeiten auf Honorarbasis. Welche Vorteile und Nachteile bietet diese Beschäftigungsart? In welchen Branchen kommt sie besonders häufig vor und was ist eine Honorarnote? Hier die Antworten.
Beim Arbeiten auf Honorarbasis erbringt eine Person Leistungen und erhält dafür ein vereinbartes Honorar. Dieses Honorar wird nicht von einem Arbeitgeber über das Gehalt oder den Lohnzettel abgerechnet, sondern durch die Ausstellung einer Honorarnote (vergleichbar mit einer Rechnung) beglichen.
Was bedeutet Arbeiten auf Honorarbasis? Die wichtigsten Merkmale
Vor allem Künstler, Trainer, Vortragende und Coaches, Übersetzer, aber auch IT-Spezialisten, SEO-Profis und Dienstleister aus dem Marketing- und Werbebereich arbeiten auf Honorarbasis. Die Arbeit erfolgt nicht im klassischen Dienstverhältnis mit Weisungsgebundenheit und Eingliederung in einen Betrieb. Es handelt sich in der Regel um selbstständig erbrachte Leistungen und deren Abrechnung erfolgt projekt- oder auftragsbezogen. Weitere typische Merkmale sind:
- Es gibt keinen Arbeitsvertrag: Es besteht kein herkömmliches Angestelltenverhältnis. Man ist als Dienstleister nicht Arbeitnehmer, hat keine fixe Anstellung mit kollektivvertraglichen Ansprüchen wie Urlaubsgeld, Krankenstand und ähnlichem.
- Der Dienstleister arbeitet auf Selbstverantwortung: Die Person arbeitet eigenverantwortlich, selbstständig und entscheidet meist selbst über Zeit und Art der Arbeitsausführung.
- Die Abrechnung erfolgt über eine Honorarnote: Die Leistungen werden mit einer Honorarnote abgerechnet, auf der neben den persönlichen Daten und der Bankverbindung auf jeden Fall folgende Punkte angegeben sein müssen: Der Leistungszeitraum, die Art der Leistung, der verrechnete Betrag sowie ggf. Umsatzsteuer. Die Versteuerung muss selbstständig im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgen.
- Der Auftraggeber bezahlt die Sozialversicherung: Ihr Auftraggeber muss Sie vor Arbeitsbeginn bei der Sozialversicherung anmelden, die entsprechenden Beiträge werden abgeführt. Aber: Als freie/r Dienstnehmer/in haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder andere klassische Arbeitnehmerrechte wie Pension oder Krankenstand. Sie sind auch selbst für Ihre Versteuerung (Einkommensteuer, Sozialversicherung, ggf. Umsatzsteuer) verantwortlich.
- Es gibt eine Umsatzsteuerpflicht: Für Honorarbasis-Tätigkeiten gilt in Österreich seit 2025 die Umsatzsteuerpflicht ab einem Jahresumsatz von mehr als 55.000 Euro netto. Darunter kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden, sodass keine Umsatzsteuer anfällt.
Wichtig: Notieren Sie alle Arbeitszeiten und erbrachten Leistungen penibel, um bei der Abrechnung später keine Probleme zu bekommen!
Wie muss eine Honorarnote aussehen?
Eine Honorarnote ist das Pendant zur Rechnung und muss bestimmte Angaben enthalten. Welche das sind, hängt vom Rechnungsbetrag ab. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 400 Euro sind diese Angaben Pflicht:
- Ausstellungsdatum
- Name und Anschrift des/der Leistenden
- Art und Umfang der Leistung
- Leistungsdatum oder -zeitraum
- Betrag inkl. Umsatzsteuer
- Steuersatz bzw. Hinweis auf Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)
Bei Beträgen über 400 Euro braucht es zu den oben erwähnten Pflichtangaben noch folgende Punkte auf der Honorarnote:
- Laufende Honorarnoten-Nummer
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Entgelt ohne USt. sowie gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des Leistenden
Ab 10.000 Euro Rechnungsbeitrag muss auch noch die UID-Nummer des Leistungsempfängers angeführt sein.
Wer darf auf Honorarbasis arbeiten?
In Österreich können unterschiedliche Gruppen Honorarnoten ausstellen. Dazu zählen Freiberuflerinnen und Freiberufler wie Mediziner, Juristen, Künstler, Architekten, Übersetzer und Schriftsteller oder Redakteure. Auch freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer stellen ihre Arbeitskraft und Dienstleistung gegen ein Honorar zur Verfügung. Etwa ein selbstständiger IT-Spezialist, der langfristig ein Unternehmen betreut. Und auch Privatpersonen dürfen Honorarnoten ausstellen. Hier ist jedoch die Zuverdienstgrenze für Nicht-Selbstständige einzuhalten, und die Tätigkeit darf nicht gewerblich betrieben werden.
Was sind die wichtigsten Unterschiede zum festen Dienstverhältnis?
Arbeiten auf Honorarbasis unterscheidet sich deutlich von einem festen Job im Angestelltenverhältnis. Während Angestellte in einem geregelten Dienstverhältnis Sicherheit genießen, tragen Honorarkräfte höhere Risiken – haben dafür aber die Chance, ihre Arbeit freier und unternehmerischer zu gestalten. Hier die wichtigsten Unterschiede kompakt zusammengefasst.
Honorararbeit (Honorarkraft) | Fester Job (Angestelltenverhältnis) |
Selbstständige Tätigkeit: Sie arbeiten eigenverantwortlich, oft projektbezogen und können für mehrere Auftraggeber gleichzeitig tätig sein | Unselbstständiges Arbeitsverhältnis: Sie haben einen Arbeitsvertrag, sind an einen Arbeitgeber gebunden und arbeiten nach dessen Weisungen |
Keine feste Anstellung: Es besteht kein klassischer Arbeitsvertrag, sondern meist ein Dienst- oder Werkvertrag. Es gibt keine automatische Beschäftigungsdauer oder Kündigungsfristen wie im Angestelltenverhältnis. | Arbeitsvertrag: Er regelt die Arbeitszeiten, den Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und mehr. |
Honorar statt Gehalt: Sie erhalten eine Vergütung (Honorar), die pro Auftrag, Stunde oder Projekt abgerechnet wird. Es gibt kein regelmäßiges monatliches Gehalt | Regelmäßiges Gehalt/Lohn: Ein fester Betrag wird monatlich ausbezahlt. Dazu je nach Kollektiv Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. |
Eigene Sozialversicherung & Steuern: Um Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Einkommenssteuer etc. muss sich selbst gekümmert werden. Es gibt keinen automatischen Einbehalt durch einen Dienstgeber | Arbeitgeber übernimmt Anteile an Sozialversicherung: Beiträge für Sozial-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber abgeführt |
Flexible Arbeitszeit: Sie können sich Ihre Arbeitszeiten selbst und frei einteilen, es gibt keine festen Arbeitszeiten. Auch die Arbeitsaufträge und damit Auftraggeber können Sie sich aussuchen. | Arbeitszeit nach Vorgabe: Sie haben sich an Vorschriften bzgl. Gleitzeiten oder feste Arbeitszeiten gemäß Vertrag zu halten |
Kein Anspruch auf Urlaub/Krankenstand: Honorarkräfte haben keinen rechtlichen Anspruch auf Urlaub, Feiertagsbezahlung oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. | Anspruch auf Urlaub & Schutzrechte: Sie haben Anspruch auf gesetzlich geregelte Urlaubstage, Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheits- und im Urlaubsfall. |
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