Betriebliche Altersvorsorge in Österreich
Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist in Österreich eine der drei Säulen des Pensionssystems und ergänzt die gesetzliche Pensionsversicherung sowie die private Vorsorge. Sie ist eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers, umfasst Leistungen zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung und wird durch eigene arbeitsrechtliche Vorschriften geregelt.
Die betriebliche Altersvorsorge in Österreich ist gesetzlich durch das Betriebspensionsgesetz (BPG) und das Pensionskassengesetz (PKG) geregelt. Das BPG regelt seit dem Jahr 1990 die arbeitsrechtlichen Vorschriften zur bAV. Arbeitgeber können im Rahmen von Arbeitsverträgen, Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen zusätzliche Pensionsleistungen zusagen. Die Ansprüche bleiben auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten und der Arbeitgeber kann im Rahmen des Gesetzes auch zugesagte Leistungen widerrufen oder einschränken. Das Pensionskassengesetz (PKG) hingegen regelt die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge über Pensionskassen, die als kollektive Vorsorgesysteme fungieren. Hier schließen Arbeitgeber entsprechende Verträge mit Pensionskassen ab, in die Beiträge eingezahlt werden. Im Leistungsfall (Alter, Invalidität, Tod) wird dann eine Pension ausbezahlt.
Welche Formen der bAV gibt es in Österreich?
Es gibt mehrere unterschiedliche Modelle der betrieblichen Altersvorsorge. Wir haben hier einen kompakten Überblick für Sie:
- Pensionskasse: Arbeitgeber leistet Beiträge, die am Kapitalmarkt investiert werden. Auszahlung als lebenslange Zusatzpension oder Einmalzahlung. Steuerliche Vorteile durch spätere Besteuerung.
- Betriebliche Kollektivversicherung (BKV): Lebensversicherung mit garantierter Zusatzpension, unabhängig von Kapitalmarktentwicklungen. Steuerlich begünstigte Prämien.
- Direkte Leistungszusagen: Firmenpension direkt aus Unternehmensvermögen, abhängig von wirtschaftlicher Stabilität des Unternehmens.
- Lebensversicherung: Kapitalbildende Lebensversicherung für Mitarbeiter, mit flexibler Anpassung bei Arbeitgeberwechsel.
- Jubiläumsgeld: Einmalige Gratifikation bei Dienstjubiläen, oft kombinierbar mit anderen Vorsorgemodellen.
- Abfertigung alt und neu: Einmalige Abfertigungszahlung oder betriebliche Vorsorgekasse bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wie etabliert ist die bAV in Österreich?
Laut einem Bericht der Finanzmarktaufsicht zum Stand der Pensionen in Österreich sind rund 1,08 Millionen unselbständig Erwerbstätige in Österreich mit Stichtag 30. Juni 2024 in das Pensionskassensystem eingebunden. Das entspricht etwa 23 % aller unselbständig Beschäftigten. Von diesen Begünstigten beziehen etwa 14 % bereits eine betriebliche Zusatzpension, während 86 % Anwartschaftsberechtigte sind, also noch in der Ansparphase. Die bAV ist damit in etwa jedem vierten Arbeitsverhältnis in Österreich etabliert – die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat demnach keinen Zugang zu einer betrieblichen Zusatzpension. Damit steht Österreich im Europavergleich alles andere als gut da. In Ländern wie Dänemark oder Schweden verfügt ein Großteil der Bevölkerung über eine betriebliche Zusatzpension.
Die betriebliche Altersvorsorge ist vor allem bei Großunternehmen verbreitet, aber auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zeigen zunehmend Interesse. Eine aktuelle Studie zeigt, dass bereits ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag von 2,5 % des Bruttolohns die Gesamtpension um 15 bis 19 Prozent steigern kann.
Was sind die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge?
Jeder Beitrag zum persönlichen Pensionskonto ist positiv, das ist klar. Die bAV ist besonders interessant, da sie kapitalgedeckt und nicht vom Umlagesystem abhängig ist. Das macht sie zu einem stabilen und auch zukunftssicheren finanziellen Standbein. Die bAV bietet zudem steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gerade für Geringverdiener kann die Zusatzpension einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Stabilität im Alter leisten.
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