Bildungskarenz in Österreich: Das ist neu ab 2026!
Bildungskarenz geplant? Dann aufgepasst: Seit 1.1.2026 gelten neue Regeln in Österreich. Die Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung zur beruflichen Weiterbildung sind jetzt deutlich strenger. Wie sie genau aussehen und was Sie jetzt wissen müssen, um Ihre Bildungskarenz, oder vielmehr Weiterbildungszeit, wie sie jetzt neu heißt, rechtzeitig zu planen, erfahren Sie hier. ACHTUNG! Stand heute (Mai 2026) ist noch keine Antragstellung möglich. Laut AK können interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wohl ab Anfang Juni 2026 die neue Weiterbildungszeit beantragen.
Die Aufregung war groß, als das Arbeitsmarktservice (AMS) in den Jahren 2024 und 2025 zum Teil massive Rückforderungen für Zahlungen zur Bildungskarenz publik machte. Von über 100 Personen, oft jungen Müttern, wurde das Weiterbildungsgeld (teilweise bis zu 20.000 €) zurückgefordert, da die absolvierten Kurse nicht den gesetzten Anforderungen entsprachen. Einige Bildungsanbieter mussten sich auch des Verdachtes auf Betrug stellen. In weiterer Folge kippte die österreichische Bundesregierung das Konzept Bildungskarenz komplett. Und jetzt, zu Beginn des Jahres, kehrte auf neue Füße gestellt wieder anwendbar ist. Hier sind die wichtigsten Details und Voraussetzungen:
Wer hat Anspruch auf Weiterbildungszeit?
Einen rechtlichen Anspruch auf Bildungskarenz gibt es in Österreich nicht. Zwar steht die Weiterbildungszeit grundsätzlich allen Arbeitnehmern offen, die sich beruflich weiterbilden möchten. Es braucht aber die Zustimmung des Arbeitgebers und: Die Zugangsbedingungen zur Weiterbildungszeit sind deutlich strenger als bei der früheren Bildungskarenz. Dies soll einen Missbrauch oder die Nutzung „bezahlter Freizeit“ vorbeugen. Tatsächlich bieten sich dem österreichichen Abeitnehmer andere Möglichkeiten, um eine Auszeit vom Job zu bekommen. Etwa das Sabbatical oder die unterschiedlichen Teilzeitmöglichkeiten.
Welche Anforderungen müssen Sie für eine Weiterbildung erfüllen?
Die neue Regelung verlangt einen merklich höheren zeitlichen Einsatz, als das bisher nötig war. Für eine anerkannte Weiterbildung müssen Sie mindestens 20 Wochenstunden aufwenden. Haben Sie Betreuungspflichten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, reduziert sich diese Verpflichtung auf 16 Wochenstunden. Für Studierende gilt: Pro Semester müssen Sie 20 ECTS-Punkte nachweisen, bei Betreuungspflichten 16 ECTS. Diese Anforderung ist nicht zu unterschätzen und entspricht einem beachtlichen Arbeitspensum.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zur alten Bildungskarenz ist es, dass ausschließlich Bildungsveranstaltungen im Seminar-Stil zulässig und förderwürdig sind. Diese müssen Sie entweder in Präsenz oder als Live-Online-Format absolvieren. Reine Selbstlernkurse oder aufgezeichnete Webinare werden nicht mehr anerkannt. Auch ist der Nachweis von Teilnahmen verpflichtend. Wenn Sie diese nicht erbringen können, droht Ihnen eine Rückzahlung der gesamten Förderung. Durch diese strengeren Kontrollmechanismen erhofft sich die Regierung das Verhindern von Missbrauch.
Weiterbildungsbeihilfe: Wie viel Geld steht Ihnen zu?
Während der Weiterbildungszeit erhalten Sie eine Weiterbildungsbeihilfe. Die Höhe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens 41,49 Euro pro Tag (Stand Mai 2026). Das entspricht etwa 1.212 Euro im Monat. Dieser Mindestbetrag liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze in Österreich. Besonders für Geringverdienende ab der Geringfügigkeitsgrenze bedeutet das eine erhebliche finanzielle Belastung. Eine Besonderheit gilt für Besserverdienende: Liegt Ihr Einkommen über der halben Höchstbeitragsgrundlage von 3.465 Euro (Wert 2026), muss Ihr Arbeitgeber 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen. Diese Regelung soll Arbeitgeber stärker in die Verantwortung nehmen, wenn gut verdienende Mitarbeiter sich weiterbilden möchten.
Zuverdienst in der Bildungskarenz
Darf man während der Weiterbildungszeit auch dazuverdienen und wenn ja, wie viel? Laut Arbeiterkammer ist ein geringfügiges Dienstverhältnis während der Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit nur dann möglich, wenn das geringfügige Dienstverhältnis schon vor Ausbildungsbeginn, seit mindestens 26 Wochen und bei einem anderen, als dem karenzierenden Arbeitgeber besteht. Wie hoch die Geringfügigkeitsgrenze in Österreich derzeit ist, können Sie hier einsehen.
Nach der Elternkarenz direkt in Weiterbildung? Geht nicht!
Wovon in der Krise der Bildungskarenz immer wieder zu lesen war, ist die Tatsache, dass viele, vor allem Mütter, direkt nach der Kinderkarenz in die Bildungskarenz gegangen sind. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Vielmehr muss in der neuen Regelung zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit eine Zeitspanne von mindestens 26 Wochen Beschäftigung liegen.
Budget massiv gekürzt: Was das für Sie bedeutet
Das Budget für die berufliche Weiterbildung wurde massiv eingekürzt, es beträgt heuer nur noch 150 Millionen. Zum Vergleich: Vor den großen Veränderungen stellte die Regierung jährlich zwischen 600 und 650 Millionen für die Bildungskarenz zur Verfügung. Weniger Geld bedeutet natürlich weniger Menschen, die diese Weiterbildungszeit in Anspruch nehmen können, da das Budget entsprechend rasch verbraucht sein wird. Vereinigungen wie der Österreichische Gewerkschaftsbund sehen die Kürzungen sehr kritisch, da sie eine Gefährdung der beruflichen Weiterentwicklung vieler Arbeitnehmer befürchten. Besonders in Zeiten des technologischen Wandels sei diese aber unverzichtbar.
Warum Sie die Chance auf Weiterbildung trotzdem nutzen sollten
Die Weiterbildungszeit bietet trotz aller Einschränkungen eine wertvolle Möglichkeit zur beruflichen Qualifizierung. Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine Genehmigung. Informieren Sie sich beim AMS über die genauen Förderstufen für Ihre Einkommenssituation. Und vor allem: Lassen Sie sich von den strengeren Bedingungen nicht abschrecken. Weiterbildung ist eine Investition in Ihre berufliche Zukunft.
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