Richterhammer auf dem Tisch eines Anwalts, der Mandanten zur Prozessführung berät. Symbolbild für Rechtsberatung und juristische Prozesse.

Kann ich mein Weihnachtsgeld einfordern?

Nehmen wir an, mein Arbeitgeber kann oder will mir kein Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld auszahlen, kann ich das rechtlich einfordern? Kurze Antwort: Nein! Und zwar, weil es keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlungen gibt, außer sie sind vertraglich festgelegt. Wir haben alle Informationen, ob und wann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Urlaubsgeld oder den Weihnachtszuschuss rechtlich einfordern können.


14 Gehälter pro Jahr. Was für die meisten österreichischen Arbeitnehmer, genau gesagt sind es 98 %, eine schöne Selbstverständlichkeit ist, kennen andere europäische Länder wie zum Beispiel Deutschland gar nicht. Doch sind diese Sonderzahlungen Gesetz? Habe ich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Möglichkeit, sie bei Nichtauszahlung rechtlich einzufordern? Schauen wir uns das genauer an.

Wer bekommt in Österreich Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld?

Der allergrößte Teil der unselbstständig Beschäftigten in Österreich erhält einen Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration. Aber wussten Sie, dass Sie darauf keinen gesetzlichen Anspruch haben? Der Erhalt dieser Sonderzahlungen ist nämlich im Wesentlichen durch Kollektivverträge oder individuelle Arbeitsverträge geregelt. Und ein 13. und 14. Gehalt sind dementsprechend auch nur einforderbar, wenn deren Erhalt eben im KV, im Arbeitsvertrag oder – seltener – aus einer betrieblichen Freiwilligkeit heraus festgelegt ist.

Wer bekommt in Österreich keine Sonderzahlungen?

Selbständige, freie Dienstnehmer oder auch Werkvertragsnehmer haben in der Regel keinen automatischen Anspruch auf die Auszahlung eines 13. und 14. Gehaltes. Außer natürlich, das wurde im jeweiligen Arbeitsvertrag festgelegt.

Was kann ich tun, wenn ich Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld nicht bekomme?

Ist im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag ein Anspruch geregelt und wird die Sonderzahlung nicht ausbezahlt, können Sie beim Arbeitgeber Ihr Urlaubsgeld oder das Weihnachtsgeld einfordern. Bleibt das erfolglos, sollten Sie sich an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer wenden. Liegt kein vertraglicher Anspruch vor, besteht leider kein Einforderungsrecht.

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