Krankenstand: Ab wann braucht es eine ärztliche Krankschreibung?
Sie wachen in der Früh auf, haben Fieber, Husten und alles tut Ihnen weh? An Arbeit ist heute nicht zu denken! Wann Sie wen informieren müssen, dass Sie krank sind, und ob Sie sich auch gleich zum Arzt schleppen müssen, erfahren Sie hier. Alle Informationen zu Krankenstand und ab wann Sie in Österreich eine ärztliche Krankschreibung brauchen.
Werden Sie krank und können nicht zur Arbeit erscheinen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Am besten rufen Sie gleich zu Arbeitsbeginn oder noch davor in der Firma an. Erklären Sie kurz, dass Sie erkrankt sind und wie lange Sie voraussichtlich ausfallen. Noch ein kleiner Tipp: Notieren Sie sich, wann und mit wem Sie gesprochen haben. Das kann später wichtig sein, falls es Unklarheiten gibt.
Wann Sie eine Krankschreibung vom Arzt brauchen
In Österreich können Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bestätigung verlangen. In der Praxis wird sie aber oft erst nach drei Tagen gefordert. Immerhin ist es nicht zumutbar, bei starken Erkrankungssymptomen wie einer Magen-Darm-Grippe oder einem typischen grippalen Infekt mit Fieber aufzustehen, sich anzuziehen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen und sich in ein volles Wartezimmer mit entsprechender Wartezeit zu setzen. Zwar bietet der eine oder andere Hausarzt auch die telefonische Krankschreibung an, in den meisten Fällen möchte der Doktor den Patienten aber sehen. Ob Sie die Krankschreibung schon am ersten Tag brauchen oder länger Zeit haben, sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber bzw. in der HR-Abteilung erfragen.
Wie schaut eine Krankschreibung vom Arzt aus?
Wenn Sie zum Doktor gehen, um sich krankschreiben zu lassen, wird er Sie untersuchen und entscheiden, wie lange Sie zu Hause bleiben müssen. Die Bestätigung enthält in der Regel:
- Namen von Ihnen und Namen und Stempel vom Arzt
- Datum der Untersuchung
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit
- Voraussichtliche Dauer der Krankschreibung
- Diagnose (in seltenen Fällen, normalerweise steht nicht zuletzt aus Datenschutzgründen nur „Krankheit“ auf dem Nachweis)
Wichtig: Bewahren Sie immer eine Kopie für Ihre Unterlagen auf!
Wieder gesund? So kehren Sie an Ihren Arbeitsplatz zurück
Sobald Sie wieder arbeitsfähig sind, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen. In der Regel geschieht das durch den Ablauf der Krankenstandsbestätigung von selbst oder durch eine Gesundmeldung beim Arzt, der Ihnen eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Tipp: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber am besten schon vorab telefonisch, wann Sie wieder zur Arbeit erscheinen werden.
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