Ein Pendler in blauem Hemd sitzt auf dem Weg zur Arbeit in seinem Elektroauto und hat eine Hand locker auf das Lenkrad gelegt, während draußen die Sonne scheint.

Pendlerpauschale in Österreich: So bekommen Sie Ihr Geld

Der tägliche Arbeitsweg kostet Zeit – und oft auch viel Geld. Mit dem Pendlerpauschale unterstützt Österreich Arbeitnehmer steuerlich bei den Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Entscheidend dafür ist vor allem eines: das Ergebnis des offiziellen Pendlerrechners.

Wer in Österreich regelmäßig zur Arbeit pendelt, kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile nutzen. Neben dem Verkehrsabsetzbetrag gibt es zusätzlich das sogenannte Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro. Wie hoch diese Entlastungen ausfallen, hängt unter anderem von der Entfernung zum Arbeitsplatz, den verfügbaren Verkehrsmitteln und der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel ab.

Was ist das Pendlerpauschale?

Grundsätzlich sind die Kosten für den Arbeitsweg bereits teilweise durch den Verkehrsabsetzbetrag abgedeckt. Dieser wird automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung berücksichtigt und beträgt 2026 insgesamt 496 Euro jährlich.

Zusätzlich können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen jedoch Anspruch auf das Pendlerpauschale haben. Dabei handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag. Das bedeutet: Das Pendlerpauschale wird nicht direkt ausbezahlt, sondern reduziert das steuerpflichtige Einkommen. Dadurch fällt weniger Lohnsteuer an.

Zusätzlich gibt es den sogenannten Pendlereuro. Dieser funktioniert anders: Er wird direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen und wirkt sich daher unmittelbar auf das Nettoeinkommen aus.

Der Pendlerrechner entscheidet über den Anspruch

Ob tatsächlich Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht, wird in Österreich über den offiziellen Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen ermittelt. Das Ergebnis dieses Rechners ist rechtsverbindlich und dient sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern als Grundlage.

Der Pendlerrechner berücksichtigt unter anderem:

  • die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
  • die verfügbaren öffentlichen Verkehrsmittel
  • die Fahrtdauer
  • die Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • mögliche Kombinationen aus Auto und Öffis, etwa Park & Ride

Der Ausdruck des Pendlerrechners sollte beim Arbeitgeber eingereicht werden, damit das Pendlerpauschale bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden kann.

Das kleine Pendlerpauschale

Das kleine Pendlerpauschale steht Arbeitnehmer zu, wenn der Arbeitsweg mindestens 20 Kilometer beträgt und öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich zumutbar sind. Dabei spielt nicht nur die reine Distanz eine Rolle, sondern auch die schnellste mögliche Verbindung. Der Staat geht dabei von einer optimalen Kombination aus öffentlichen Verkehrsmitteln und Individualverkehr aus. Ob jemand tatsächlich mit dem Auto oder mit Bus und Bahn fährt, ist dabei nicht entscheidend. Das kleine Pendlerpauschale soll vor allem Pendler entlasten, die längere Arbeitswege haben, aber öffentliche Verkehrsmittel gut nutzen können.

Das große Pendlerpauschale

Das große Pendlerpauschale kommt dann infrage, wenn öffentliche Verkehrsmittel überwiegend unzumutbar sind. Bereits ab einer Entfernung von zwei Kilometern kann Anspruch bestehen.

Eine Unzumutbarkeit liegt beispielsweise vor wenn:

  • auf mehr als der halben Strecke keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügbar sind
  • gesundheitliche Einschränkungen vorliegen
  • die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu lange dauert

Besonders wichtig ist dabei die sogenannte Wegzeit. Diese umfasst nicht nur die reine Fahrtdauer, sondern auch Gehzeiten, Wartezeiten und Umstiege.

Als Faustregel gilt:

  • bis 60 Minuten Wegzeit gelten öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich als zumutbar
  • ab 120 Minuten gelten sie als unzumutbar
  • dazwischen wird individuell anhand der Entfernung gerechnet

Dadurch kann selbst bei vorhandenen Öffi-Verbindungen Anspruch auf das große Pendlerpauschale bestehen.

Der Pendlereuro: Zusätzliche Steuerersparnis

Wer Anspruch auf das Pendlerpauschale hat, erhält zusätzlich den Pendlereuro. Dieser beträgt seit 2026 sechs Euro jährlich pro Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Im Unterschied zum Pendlerpauschale handelt es sich dabei um einen direkten Steuerabsetzbetrag. Das bedeutet: Der Betrag reduziert die tatsächliche Steuerlast unmittelbar. Gerade bei längeren Arbeitswegen kann sich der Pendlereuro deutlich bemerkbar machen.

Pendlerpauschale bei Teilzeit und Home Office

Auch Teilzeitbeschäftigte oder Personen, die im Home Office arbeiten, können Anspruch auf das Pendlerpauschale haben. Entscheidend ist, wie oft tatsächlich gependelt wird. Hier greift die sogenannte Drittelregelung. Wer:

  • an mindestens vier Tagen pro Monat pendelt, erhält ein Drittel
  • an acht bis zehn Tagen pendelt, erhält zwei Drittel
  • an mindestens elf Tagen pendelt, erhält das volle Pendlerpauschale

Urlaubstage, Feiertage oder Krankenstände kürzen den Anspruch grundsätzlich nicht.

Was gilt bei Firmenwagen oder Jobticket?

Wer einen Firmenwagen auch privat beziehungsweise für den Arbeitsweg nutzen darf, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Pendlerpauschale oder Pendlereuro. Anders sieht es beim sogenannten Jobticket aus. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerfrei Öffi-Tickets zur Verfügung stellen oder die Kosten dafür übernehmen. Seit 2023 bleibt der Anspruch auf das Pendlerpauschale grundsätzlich bestehen, auch wenn ein Jobticket genutzt wird. Allerdings reduziert der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers die Höhe des Pendlerpauschales. Der Pendlereuro bleibt davon unberührt.

So beantragen Sie das Pendlerpauschale

Damit das Pendlerpauschale direkt bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt wird, sollten Arbeitnehmer den Pendlerrechner ausfüllen, dann das Ergebnis ausdrucken und das dann beim Arbeitgeber abgeben. Wurde das Pendlerpauschale während des Jahres nicht berücksichtigt, kann es auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Warum sich der Pendlerrechner besonders lohnt

Viele Arbeitnehmer unterschätzen ihren Anspruch auf steuerliche Entlastungen. Gerade bei längeren Arbeitswegen oder eingeschränkter Öffi-Anbindung kann das Pendlerpauschale mehrere hundert Euro pro Jahr ausmachen. Deshalb lohnt sich ein Blick in den offiziellen Pendlerrechner des Finanzministeriums in jedem Fall. Das Ergebnis ist verbindlich und schafft Klarheit darüber, welche Unterstützung zusteht.

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