Private Handynutzung am Arbeitsplatz: Das müssen Sie wissen
Das Smartphone ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken – auch nicht während der Arbeitszeit. Doch welche Regeln gelten für die private Handynutzung am Arbeitsplatz? Wir klären auf über die wichtigsten rechtlichen und beantworten praktischen Fragen.
Grundsätzlich ist die private Handynutzung im Büro nicht verboten. Die meisten österreichischen Arbeitgeber zeigen sich tolerant, solange die Arbeitsleistung nicht darunter leidet. Allerdings haben Arbeitgeber das Recht, die private Nutzung einzuschränken oder zu verbieten. Sie können sich dabei auf ihr Weisungsrecht berufen.
Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber im Rahmen des Weisungsrechts?
In Österreich hat der Arbeitgeber dank Weisungsrecht, auch Direktionsrecht genannt, die Möglichkeit, das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb zu regeln, insbesondere hinsichtlich der Ordnung am Arbeitsplatz und der Nutzung von Betriebsmitteln. Das Weisungsrecht bezieht sich grundsätzlich auf das betriebsinterne Verhalten – also auf das, was während der Arbeitszeit und am Arbeitsplatz passiert. Handlungen außerhalb des Betriebs oder in der Freizeit unterliegen selbstverständlich nicht dem Weisungsrecht.
Wenn es um die private Handynutzung am Arbeitsplatz geht, haben die Dienstgeber in Österreich mehrere Möglichkeiten der Reglementierung. So können sie im Rahmen ihres Weisungsrechts die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit untersagen oder einschränken, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Arbeitsablaufs oder zur Vermeidung von Störungen notwendig erscheint. Ein generelles Handyverbot am Arbeitsplatz gibt es gesetzlich nicht, aber der Arbeitgeber kann ein solches Verbot durchsetzen, etwa per Aushang oder Betriebsvereinbarung.
Private Handynutzung: Was darf ich, was nicht?
Das Weisungsrecht ist durch die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre der Arbeitnehmer begrenzt. Weisungen, die darüber hinausgehen oder das Privatleben betreffen, sind unzulässig. Schikanöse oder unangemessene Weisungen müssen deshalb nicht befolgt werden. Gibt es einen Betriebsrat, kann das Recht einer Nutzung privater Geräte am Arbeitsplatz auch Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.
Generell gilt: Während der Pausen darf der Arbeitgeber die Nutzung privater Handys nicht verbieten; in dieser Zeit können Arbeitnehmer ihr Handy uneingeschränkt nutzen. Auch bei einem generellen Handyverbot müssen Ausnahmen für Notfälle möglich sein. Das gilt besonders für familiäre Notfälle, medizinische Gründe (z. B. Diabetiker zur Blutzuckerkontrolle), dringende Arzttermine oder für Betreuungsfragen bei kranken Kindern.
Private Handynutzung im Büro gut dosieren!
Arbeitsrechtler halten eine private Handynutzung von etwa 10 Minuten pro Tag für angemessen. Wer es übertreibt und ständig am Smartphone hängt, muss mit Konsequenzen rechnen. Bei wiederholten Verstößen gegen betriebliche Anweisungen drohen Abmahnungen oder sogar eine Kündigung.
Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die folgenden Grundregeln beachten:
- Das Handy auf lautlos oder Vibration stellen
- Lange Privatgespräche vermeiden
- Bei wichtigen Anrufen den Raum verlassen
- Die Arbeitsleistung nicht vernachlässigen
- Bei längeren privaten Aktivitäten den Vorgesetzten über den Grund und die Notwendigkeit informieren
Nutzung von Firmen-WLAN und Betriebstelefonen
Handys sind ja heute weniger Telefon als Minicomputer. Wenn Sie Ihr privates Smartphone über das Firmen WLAN nutzen oder gar Privatgespräche über das Firmentelefon führen (möchten), sollten Sie bedenken: Für die private Nutzung von betrieblicher Infrastruktur gelten oft strengere Regeln. Die Nutzung des Firmentelefons oder WLAN für private Zwecke sollte nur in wichtigen Ausnahmefällen erfolgen. Manche Unternehmen untersagen auch das Schreiben privater E-Mails am Arbeitsplatz komplett.
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