Frau markiert freie Tage in einem großen Wandkalender mit roten und blauen Postits

Verfall von Urlaub: Regeln in Österreich

 
Wie viel bezahlter Urlaub steht Ihnen als Arbeitnehmer in Österreich zu? Welche Rechte haben Sie und worauf müssen Sie achten? Und wie schaut es mit dem Verfall bzw. der Verjährung von Ihrem Urlaub aus? Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um Ihre Urlaubsansprüche als Arbeitnehmer.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt in Österreich 5 Wochen (30 Werktage oder 25 Arbeitstage) pro Arbeitsjahr. Nach 25 Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf 6 Wochen. Wichtig hierbei: Vordienstzeiten bei vorigen Arbeitgebern, Schul- und Studienzeiten können im Ausmaß von maximal 12 Jahren angerechnet werden. Hat man als Arbeitnehmer dieses Maximum voll ausgeschöpft, bleiben einem nur noch 13 Jahre beim gleichen Arbeitgeber, bis der Anspruch auf die sechste Urlaubswoche schlagend wird.

In den ersten 6 Monaten eines Angestellten- bzw. Arbeitsverhältnisses wächst der Urlaubsanspruch anteilig mit der Beschäftigungsdauer. Ab dem 7. Monat steht Ihnen dann der volle Jahresurlaub zu.

Urlaubsvereinbarung: Das müssen Sie beachten

Der Urlaubszeitpunkt muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Eine einseitige „Zwangsanordnung“ in den Urlaub ist nicht zulässig. Der Urlaub sollte immer möglichst zusammenhängend genommen werden, wobei ein Teil mindestens eine Woche betragen sollte.

Werden Sie im Urlaub länger als drei Kalendertage krank, zählen die Krankenstandstage nicht als Urlaubstage. Vorausgesetzt natürlich, dass Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren und eine ärztliche Bestätigung über Ihre Krankschreibung vorlegen. Bei Erkrankung im Ausland benötigen Sie zusätzlich eine Bestätigung der behandelnden Klinik.

Verjährung, Verfall und Übertragung vom Urlaub

Ist es Ihnen aus bestimmten Gründen nicht möglich, den zustehenden Urlaub im entsprechenden Arbeitsjahr zu konsumieren, können Sie diesen auch ins nächste Arbeitsjahr „mitnehmen“. Welche arbeitsrechtlichen Regelungen es dazu in Österreich gibt und welche Fristen gelten, erklären wir Ihnen hier. Verjährung des Urlaubes bedeutet, dass Ihr Anspruch zwar weiter besteht, aber nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Bei einem Verfall hingegen erlischt der Urlaubsanspruch vollständig. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt in Österreich drei Jahre, die Verfallsfristen sind meist deutlich kürzer, oft nur ein paar Monate, und sind im Kollektivvertrag geregelt. Prüfen Sie daher unbedingt die für Sie geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen.

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